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IG Metall Richtlinien für die Vertrauensleutearbeit
Gültig ab: 1. Januar 2004
Inhalt
Präambel
Selbstverständnis der Vertrauensleutearbeit der IG Metall
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.1 Wirkungsbereiche
2.2 Wahl der Vertrauensleute und Durchführung der Wahl
2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2.2. Durchführung der Wahl
2.2.3 Abwahl und Abberufung von Vertrauensleuten
2.3. Arbeitsstrukturen der Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.4. Aufgaben des Vertrauenskörpers
2.5 Aufgaben der Vertrauenskörperleitung
2.6 Bildungsplanung
2.7 IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung,
als Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten und Arbeitnehmervertreter/innen
im Aufsichtsrat
3. Vertrauensleutearbeit in der Verwaltungsstelle
3.1. Vertrauensleuteausschuss der Verwaltungsstelle
3.2. Vertrauensleutekonferenz der Verwaltungsstelle
4. Vertrauensleutearbeit im Bezirk
4.1 Vertrauensleuteausschuss des Bezirks
4.2 Vertrauensleutekonferenz des Bezirks
5. Vertrauensleutearbeit beim Vorstand
5.1 Zentraler Vertrauensleuteausschuss
5.2 Vertrauensleutekonferenz des Vorstandes
6. Inkrafttreten
Präambel
Die Arbeit von Vertrauensleuten hat in den Gewerkschaften eine lange Tradition.
Trotz großer gesellschaftlicher und politischer Umbrüche und
bei aller notwendigen Modernisierung hat sich der Grundgedanke dieser
Arbeit doch nahezu unverändert erhalten:
Mit Hilfe ihrer gewählten Vertrauensleute stellen die Gewerkschaftsmitglieder
sicher, dass ihre Interessen in Willensbildung und Politik der IG Metall
eingehen. Die Organisation wiederum kann ihre Ansprüche auf Gegenmacht
und Gestaltungskraft realisieren, weil sie die Vertrauensleute und die
Mitglieder hinter sich weiß.
Betriebliche Interessenvertretung ist für abhängig Beschäftigte
und ihre Gewerkschaft ein Grundrecht und eine Existenzfrage. Das wichtigste
Arbeitsfeld der IG Metall ist der Betrieb. Hier, in den Produktions- und
Dienstleistungsbereichen bilden die Vertrauensleute das Fundament der
Gewerkschaftsarbeit. Hier gewährleisten sie die gewerkschaftliche
Meinungsund Willensbildung.
Vertrauensleute garantieren Mitgliedernähe. Ohne sie ist keine wirksame
Interessenvertretung möglich; sie sind unverzichtbar für eine
moderne Gewerkschaftsarbeit. Form und Inhalt der Vertrauensleutearbeit
stehen für Mitgliederbeteiligung, Transparenz und Offenheit, im Interesse
unterschiedlicher Beschäftigtengruppen. Sich als Vertrauensfrau oder
Vertrauensmann zu engagieren, ist eine Chance, ein Ehrenamt politisch
zu nutzen.
Vertrauensleute ermöglichen kollektives Handeln im Betrieb, denn
sie haben den direkten Kontakt zu den Mitgliedern und auch potenziellen
Mitgliedern. Diese direkte Nähe zur Belegschaft macht sie zu kompetenten
Mitstreitern im Betrieb. Sie bringen ihre Erfahrungen ein und formulieren
ihre Anforderungen zum Nutzen der Beschäftigten, der Betriebsräte,
der Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie der Vertreter der Schwerbehinderten.
Vertrauensleute knüpfen Netzwerke mit gesellschaftlichen Gruppen
und Initiativen, deren Ziele von der IG Metall getragen werden. Sie beteiligen
sich an gemeinsamen Aktionen, sind offen für Kooperationen mit sozialen
Bewegungen. Sie beherzigen damit die Erfahrung der Gewerkschaftsbewegung,
die uns anhält, die Strukturen unserer Arbeit ständig weiter
zu entwickeln. Veränderungsprozesse erleben Vertrauensleute nicht
als Verunsicherung, sondern als Aufforderung zum Handeln. So sind z. B.
Konzepte für die Weiterentwicklung der Betriebspolitik und zum Aufbau
neuer Vertrauenskörper gefragt.
Die Vertrauensleute arbeiten im Rahmen der Satzung der IG Metall. Sie
setzen sich für die Ziele ihrer Gewerkschaft ein, wie sie in §
2 der Satzung festgehalten sind. Sie vertreten danach die Politik der
IG Metall in den Betrieben und Dienstleistungsbereichen, auf der Grundlage
der Organisationsbeschlüsse und -forderunen. So setzen sie sich auch
für die gleichstellungsund frauenpolitischen Grundsätze der
IG Metall in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen ein.
Alle Gremien und Funktionsbereiche der IG Metall unterstützen im
Rahmen ihrer Aufgaben die Arbeit der Vertrauensleute inner- und außerhalb
der Betriebe. Das gilt insbesondere für die Bildungsarbeit, deren
Aufgabe es sein wird, ein breites politisches Grundlagenwissen und tarifpolitische
Kenntnisse noch gründlicher zu vermitteln. Für die Vertrauensleutearbeit
gelten neben den hier formulierten Richtlinien folgende weitere Bestimmungen:
• Der Ortsvorstand organisiert nach § 14 Ziffer 4a) der Satzung
der IG Metall die Vertrauensleutearbeit.
• Der Ortsvorstand bildet nach § 14 Ziffer 4b) Vertrauenskörper,
sowie Ausschüsse und Arbeitskreise nach § Ziffer 4f).
• Die Bezirksleitungen bilden nach § 16 Ziffer 4f) einen bezirklichen
Vertrauensleuteausschuss und dieser delegiert seine Vertreter/innen in
den zentralen Ausschuss beim Vorstand.
Selbstverständnis der Vertrauensleutearbeit der IG Metall
Vertrauensleute sind die Vertreter/innen der IG Metall in den Produktions-
und Dienstleistungsbereichen.
Sie vertreten die Politik der IG Metall in ihrem Wirkungsbereich. Sie
sind die Sprecher/innen der IG Metall-Mitglieder ihres Wirkungsbereichs
und stellen die Verbindung zwischen Organisation und Mitgliedern her.
Sie handeln im Rahmen der Ziele und Organisationsgrundsätze, die
in der Satzung, den Richtlinien, dem Ortsstatut und den Beschlüssen
der IG Metall-Gremien festgelegt sind.
Aus der Aufgabe, die gewerkschaftliche Interessenvertretung in Produktion
und Dienstleistung
zu gestalten, ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
• Vertrauensleute sind die Interessenvertreter/innen der IG Metall-Mitglieder;
sie sind Ansprechpartner/innen für die Beschäftigten in Produktion
und Dienstleistung zu allen Fragen der IG Metall-Politik. Sie geben Auskunft
über die in Satzungen, Richtlinien und
Beschlüssen festgelegten Ziele und Aufgaben gewerkschaftlicher Interessenvertretung.
• Sie informieren die IG Metall-Mitglieder über ihre Rechte,
die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen und Vereinbarungen
ergeben.
• Sie sorgen in Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung
und Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten dafür, dass diese
Rechte durchgesetzt und gesichert werden.
• Sie informieren über Beschlüsse gewerkschaftlicher Gremien
und sorgen dafür, dass diese diskutiert, eingehalten und umgesetzt
werden.
• Sie fördern in ihrem Wirkungsbereich die Meinungs- und Willensbildung
der IG Metall- Mitglieder. Sie übermitteln Meinungen, Anregungen
und Forderungen der IG Metall- Mitglieder ihres Wirkungsbereiches an die
zuständigen Funktionsträger in Betrieb und
Gewerkschaft. Sie beraten Vertrauenskörperleitung (VK-Leitung) und
Betriebsrat bei deren Entscheidungen. Sie erarbeiten gemeinsam mit den
Mitgliedern und dem Vertrauenskörper Handlungs- und Durchsetzungsstrategien.
Sie entwickeln gewerkschaftliche Kraft, indem sie die Mitglieder auf die
Ziele der IG Metall orientieren.
• Sie beteiligen sich an gewerkschaftlichen Veranstaltungen und
Bildungsmaßnahmen, verteilen die Informationen und Publikationen
von IG Metall und DGB und nutzen diese Informationen, um mit Mitgliedern
und Beschäftigten zu diskutieren.
• Sie beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung
von Tarifbewegungen und Arbeitskampfmaßnahmen und sorgen für
eine intensive Beteiligung der Mitglieder an der Tarifpolitik der IG Metall.
• Dazu sind Tarifforderungen zu beraten, die Beschlüsse von
Gremien der IG Metall zu vertreten und die Verhandlungsergebnisse zu erläutern.
• Sie sorgen für die volle Anwendung der Tarifverträge
in Produktion und Dienstleistung.
• Sie sind zuständig für die Mitgliederwerbung im Betrieb.
Dazu gehört insbesondere die Ansprache von neu in den Betrieb eintretenden
Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden. Auch die noch nicht
organisierten Beschäftigten sind regelmäßig auf eine Mitgliedschaft
in der IG Metall anzusprechen.
• Sie sind zuständig für die Bindung der Mitglieder an
die IG Metall.
• Sie informieren die VK-Leitung über Versetzungen, Ausscheiden
oder Austritte von IG Metall-Mitgliedern und beteiligen sich an deren
Rückgewinnung.
2. Vertrauensleutearbeit im Betrieb
2.1 Wirkungsbereiche
In Produktion und Dienstleistung können Wirkungsbereiche gebildet
werden. Hierbei sollen Team- und Projektstrukturen, Gruppenarbeit sowie
Schichtzeiten berücksichtigt werden. Anzahl und Umfang der Wirkungsbereiche
richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und werden von Vertrauensleuten
und VK-Leitung festgelegt.
Die Größe des Wirkungsbereiches sollte einer systematischen
Gewerkschaftsarbeit zuträglich sein. Im Streitfall entscheidet der
Ortsvorstand.
2.2 Wahl der Vertrauensleute und Durchführung der Wahl
2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
Als Vertrauensleute können alle Mitglieder der IG Metall kandidieren,
die satzungsgemäße Beiträge leisten und zur Teilnahme
an den gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und an den anderen gewerkschaftlichen
Veranstaltungen bereit sind.
2.2.2. Durchführung der Wahl
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der örtliche
Vertrauensleuteausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand zuständig.
Beide legen – in Abstimmung mit den VKLeitungen – die organisatorischen
Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen
gewählt wird.
Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre
statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem
zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall.
Begründete Ausnahmen, z. B. im Bereich der beruflichen Erstausbildung,
sind zulässig.
Die Vertrauensleute werden von den Mitgliedern in den Wirkungsbereichen
gewählt; ist hier eine Wahl nicht möglich, wird in einer Mitgliederversammlung
gewählt. Bei der Wahl zwischen mehreren Kandidaten entscheidet die
höchste Stimmenzahl.
Das Ergebnis wird dem Ortsvorstand mitgeteilt. Kann im Einzelfall aus
zwingenden Gründen nicht gewählt werden, werden Vertrauensleute
für bestimmte Wirkungsbereiche von dem Ortsvorstand nach Beratung
mit der VK-Leitung berufen.
Können in Betrieben und Dienstleistungsbereichen noch keine Vertrauensleute
gewählt werden, benennt der Ortsvorstand Vertrauenspersonen der IG
Metall.
2.2.3 Abwahl und Abberufung von Vertrauensleuten
Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereiches können mit Mehrheit
ihre Vertrauensfrau bzw. ihren Vertrauensmann abwählen.
Die dazu notwendige Abwahl durchzuführen, obliegt der VK-Leitung
in Abstimmung mit dem Ortsvorstand.
Die VK-Leitung hat auf Verlangen der Vertrauensfrau bzw. des Vertrauensmannes
eine Mitgliederversammlung des betreffenden Wirkungsbereiches durchzuführen.
Der Ortsvorstand hat auf Verlangen die Vertrauensfrau bzw. den Vertrauensmann
zu hören.
Die Ortsverwaltung kann die von ihr berufenen Vertrauensleute nach Beratung
mit der Vertrauenskörperleitung und nach Anhörung der Betroffenen
abberufen.
Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl bzw. Abberufung oder dem
Ausscheiden aus dem Betrieb.
Beim Wechsel des Wirkungsbereiches bleibt die Vertrauensfrau bzw. der
Vertrauensmann Mitglied des Vertrauenskörpers bis zum Ende der Wahlperiode.
Für aus dem Wirkungsbereich ausgeschiedenen Vertrauensleute finden
umgehend Nachwahlen statt. Die nachgewählten Vertrauensleute üben
ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.
2.3. Arbeitsstrukturen der Vertrauensleutearbeit im Betrieb
Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute in Produktion und Dienstleistung
bilden den gewerkschaftlichen Vertrauenskörper.
Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und
Auszubildendenvertreter/innen und Vertrauensmänner/frauen der Schwerbehinderten
sind Vertrauensleute der IG Metall, wenn sie die Voraussetzung gemäß
Ziffer 2.2.1 erfüllen und vom Ortsvorstand bestätigt wurden.
Sie wählen aus ihrer Mitte einen/e Vorsitzenden/e sowie Stellvertreter/innen
und weitere Mitglieder als Leitung des Vertrauenskörpers. (VK-Leitung)
Ist die Wahl einer VK-Leitung noch nicht möglich oder aufgrund der
Größe eines Betriebs- oder Dienstleistungsbereichs nicht sinnvoll,
gehen deren Aufgaben auf den Vertrauenskörper bzw. auf den/die zu
wählende/n Sprecher/in über.
In Großbetrieben kann – in Abstimmung mit dem Ortsvorstand
– eine gesonderte Arbeitsstruktur (z. B. Bereichsvertrauenskörper
und Bereichsvertrauenskörperleitung, Leitungskollektiv der Vertrauensleute,
Jugendvertrauenskörper) festgelegt werden. Alle diese
Gremien sind in die VK-Leitung einzubeziehen.
2.4. Aufgaben des Vertrauenskörpers
Der Vertrauenskörper organisiert die Interessenvertretung der IG
Metall im Betrieb. Er
• vertritt die Politik der IG Metall und die Interessen ihrer Mitglieder
im Betrieb;
• organisiert und koordiniert die gewerkschaftliche Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit;
• macht die Betreuung der Mitglieder und die Werbung neuer Mitglieder
zu einem ständigen Schwerpunkt seiner Arbeit;
• entwickelt Arbeitsstrukturen und Formen, die geeignet sind, die
Mitglieder an der Meinungsbildung zu beteiligen;
• unterstützt den Ortsvorstand bei der Meinungsbildung zu gewerkschaftlichen
Themen und Maßnahmen, insbesondere wenn es gilt, die Tarifbewegung
vorzubereiten und durchzuführen;
• organisiert – wenn erforderlich – unter der Leitung
des Ortsvorstands oder der Bezirksleitung die betriebliche Tarifarbeit.
Er macht Vorschläge für die von der Mitgliederversammlung bzw.
der Delegiertenversammlung zu wählenden Mitglieder betrieblicher
Tarifkommissionen;
• hat unter der Leitung des Ortsvorstands den Wahlvorschlag der
IG Metall zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
und zur Wahl des/der Schwerbehinderten-Vertrauensmannes/frau aufzustellen
und zu beschließen. Im
Konfliktfall entscheidet der Ortsvorstand;
• unterstützt den Ortsvorstand, die Bezirksleitung und den
Vorstand bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen;
• wird im Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes ‘76 nach
den hierfür geltenden Richtlinien der IG Metall tätig;
• unterstützt den Betriebsrat, die Jugendvertretung, den/die
Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten und die in der IG Metall organisierten
Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat; dies geschieht unter Berücksichtigung
der IG Metall-Politik und der
unterschiedlichen Aufgabenstellung;
• unterbreitet den Mitgliedern unter Berücksichtigung des jeweiligen
Ortsstatuts Vorschläge für die Wahl der Mitglieder zur Delegiertenversammlung;
• fördert die Arbeit der Delegiertenversammlung durch regelmäßige
Informationen der Vertrauensleute und Mitglieder über deren Diskussion
und Beschlüsse;
• kann Anträge an die Delegiertenversammlung stellen;
• führt in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand Mitgliederversammlungen
zur Meinungsund Willensbildung durch.
2.5 Aufgaben der Vertrauenskörperleitung
Die VK-Leitung hat insbesondere die nachfolgenden, sich aus der Arbeit
des Vertrauenskörpers ergebenden Aufgaben:
• Die Sitzungen des Vertrauenskörpers vorzubereiten und in
Abstimmung mit dem Ortsvorstand bzw. dem/der zuständigen Sekretär/in
durchzuführen.
• In den Sitzungen der Vertrauensleute und Bereichsvertrauenskörperleitungen
die Basis für gemeinsames Handeln aller Vertrauensleute zu schaffen,
insbesondere
> den Erfahrungsaustausch der Vertrauensleute sicherzustellen,
> über die Arbeit der Vertrauenskörperleitung zu informieren,
> mit den Vertrauensleuten Probleme und Mängel gewerkschaftlicher
Interessenvertretung zu diskutieren und Lösungsstrategien zu entwickeln,
> Möglichkeiten zur Unterstützung der Vertrauensleute in
den Wirkungsbereichen zu erarbeiten,
> über die Arbeit des Ortsvorstandes und des örtlichen Vertrauensleuteausschusses
zu
informieren.
• Gemeinsam mit dem Ortsvorstand künftige Aufgaben und Mittel
ihrer Bewältigung zu beraten. Dazu gehören themenbezogene Arbeitsgruppen,
Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit. Die hierfür notwendigen
Qualifizierungsmaßnahmen werden mit dem
Ortsvorstand gemeinsam geplant.
• Die IG Metall bei der Vorbereitung und Durchführung von gewerkschaftlichen
Programmen, Aktionen – insbesondere bei der Forderungserstellung,
Durchsetzung und Anwendung von Tarifverträgen – zu unterstützen.
• Gemeinsam mit dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung
und dem/der Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten die konsequente
Anwendung der zugunsten der Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen,
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sicherzustellen.
• In Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Ortsvorstand die
IG Metall-Forderungen zur Frauenförderung- und Gleichstellungspolitik
umzusetzen, die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Belegschaft
und in die IG Metall zu fördern und Aktivitäten gegen Rassismus
im Betrieb zu entwickeln.
• Junge Beschäftigte bei ihrem Einstieg in das Berufsleben
zu unterstützen, ihnen die Integration in den Betrieb zu erleichtern
und sie mit der IG Metall vertraut zu machen. Eine persönliche Beratung
junger Beschäftigter ist für den Beginn ihrer Ausbildung und
für den
Übergang von der Ausbildung in den Beruf anzustreben.
• Systematische Mitgliederwerbeaktionen vorzubereiten und durchzuführen.
Dazu gehören auch
> die Erstellung gewerkschaftlicher Organisationspläne für
alle Wirkungsbereiche;
> die Entwicklung des Organisationsgrades anhand der gewerkschaftlichen
Organisationspläne regelmäßig zu überprüfen
und die satzungsgemäße Beitragsleistung aller Mitglieder sicherzustellen.
Hierzu stellt der Ortsvorstand die notwendigen Informationen zur Verfügung;
> zielgruppengerechte Ansprache- und Werbekonzepte, in denen neben
den für alle geltenden Leistungen auch die besonderen Errungenschaften
der IG Metall vorgestellt werden, die den Anforderungen spezieller Beschäftigtengruppen
Rechnung tragen.
2.6 Bildungsplanung
• Die gewerkschaftliche Betriebspolitik ist eng verbunden mit einer
systematischen Personalentwicklung und Bildungsplanung.
> Hierzu wählen die Vertrauensleute einen oder mehrere Bildungsbeauftragte;
wenn keine Wahl durchgeführt werden kann, bestellt die VK-Leitung
einen oder mehrere Bildungsbeauftragte und gibt sie dem Ortsvorstand bekannt.
• Die Bildungsbeauftragten werden vom Ortsvorstand regelmäßig
über die Bildungsangebote der IG Metall und des DGB informiert und
an der Planung der jährlichen Bildungsangebote beteiligt.
• Die VK-Leitung plant mit den Bildungsbeauftragten und dem Ortsvorstand
den individuellen und kollektiven Bedarf gewerkschaftlicher Weiterbildung
in den Produktionsund Dienstleistungsbereichen. Dies soll sicherstellen,
dass sowohl die politischen, fachlichen als auch die methodischen und
sozialen Kompetenzen erworben werden können.
Grundkenntnisse der Tarifverträge, des Tarifvertragsgesetzes, der
Betriebsverfassung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Arbeitsrechts
sind dabei zuberücksichtigen.
• Zur Erleichterung dieser Arbeit können VK-Leitung und Bildungsbeauftragte
eine Bildungsdatei führen, mit deren Hilfe Bildungsbedarf ermittelt
werden kann. 2.7 IG Metall-Mitglieder in Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung,
als
Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten und Arbeitnehmervertreter/innen
im Aufsichtsrat
Die IG Metall-Mitglieder im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung
und der/die Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten arbeiten eng mit
den Vertrauensleuten und mit der VK-Leitung zusammen und entwickeln gemeinsam
die gewerkschaftliche Betriebspolitik.
• Sie unterstützen die Vertrauensleute bei ihrer Arbeit;
• Sie führen regelmäßig Besprechungen mit der VK-Leitung
durch, insbesondere
> beteiligen sie die Vertrauensleute an der Arbeit des Betriebsrats
und der Jugend- und Auszubildendenvertretung;
> berichten sie im Vertrauenskörper regelmäßig und
ausführlich über die Arbeit des Betriebsrats, der Jugend- und
Auszubildendenvertretung und des/der Vertrauensmannes/frau der Schwerbehinderten;
> beraten sie sich vor allen wichtigen Entscheidungen, vor allem vor
dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mit dem Vertrauenskörper
und informieren fortlaufend über den jeweiligen Verhandlungsstand;
> informieren sie den Vertrauenskörper über die Arbeit des
Gesamtbetriebsrats, der Gesamtjugendvertretung, des Konzernbetriebsrats,
des Eurobetriebsrats und des Weltbetriebsrats;
> bereiten sie im Vertrauenskörper die Betriebs-, Abteilungs-,
Jugend- und Auszubildendenversammlung vor und nach;
> nutzen sie die Mitgliederversammlungen der IG Metall zur Information
über die Arbeit des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat sowie die unternehmens-,
konzernweit und
international tätigen Arbeitnehmervertreter/innen beziehen Anregungen
des Vertrauenskörpers in ihre Beratungen ein; sie tragen unter Beachtung
einer sinnvollen Arbeitsteilung zum Meinungs- und Willensbildungsprozess
bei. Sie nutzen ihre Möglichkeiten zur Information und Unterstützung
der Vertrauensleute.
3. Vertrauensleutearbeit in der Verwaltungsstelle
3.1. Vertrauensleuteausschuss der Verwaltungsstelle
Zur Beratung des Ortsvorstands sowie zur Koordinierung und Unterstützung
der gewerkschaftlichen Betriebspolitik wird in der Verwaltungsstelle ein
Vertrauensleuteausschuss gebildet.
Der örtliche Vertrauensleuteausschuss wird nach Abschluss der Vertrauensleutewahl
durch die Vertrauensleutekonferenz der Verwaltungsstelle gewählt
oder setzt sich aus den Vorsitzenden der betrieblichen Vertrauenskörper
zusammen. Über die Größe des Ausschusses entscheidet der
Ortsvorstand.
Der Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium (Kleine
Kommission oder Vorsitz und Stellvertretung), das gemeinsam mit dem/der
vom Ortsvorstand Beauftragten/e die Sitzungen vorbereitet. Den Vorsitz
im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums.
Der/die Bevollmächtigte oder ein/e Beauftragte/r des Ortsvorstands
nehmen an den Sitzungen des Vertrauensleuteausschusses teil.
Der Vertrauensleuteausschuss legt im Einvernehmen mit dem Ortsvorstand
seine Arbeitsstruktur (z. B. Einrichtung von Projektgruppen, Branchenarbeitskreisen,
Sitzungstermine usw.) fest.
Die Bezirksleitung ist über die Arbeit des Vertrauensleuteausschusses
zu informieren. Der Ausschuss unterstützt den Ortsvorstand bei der
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertrauensleute, der Betriebsräte,
der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, der Aufsichtsräte und
der Schwerbehindertenvertrauensleute.
Zu seinen weiteren Aufgaben gehört es:
• sich ein Arbeitsprogramm zu geben;
• die Arbeitsplanung von Ortsvorstand und Ausschüssen in die
Betriebe und Dienstleistungsbereiche zurückzuvermitteln;
• durch systematische Aktionen den gewerkschaftlichen Organisationsgrad
in der Verwaltungsstelle zu erhöhen (Mitgliederwerbung) und die Handlungsfähigkeit
der IG Metall in den Betrieben und Dienstleistungsbereichen der Verwaltungsstelle
zu unterstützen;
• den Ortsvorstand bei der Integration der Migrantinnen und Migranten
zu unterstützen;
• Forderungen der IG Metall zur Frauenförderung und Gleichstellung
umzusetzen;
• den Ortsvorstand bei der Planung und Durchführung der Tarifbewegung
zu unterstützen;
• die politische Jahresplanung des Ortsvorstands zu diskutieren
und mit umzusetzen, sowie Vorschläge für die Qualifizierungsmaßnahmen
und die Bildungsplanung zu erstellen;
• den Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen den gewerkschaftlichen
Vertrauenskörpern der Betriebe, Dienstleistungsbereiche und Wohnbereiche
zu fördern und damit den Erfahrungsaustausch zu intensivieren;
• die gewerkschaftliche Betriebspolitik ( insbesondere Betriebsratsarbeit,
Betriebs- und Unternehmensmitbestimmung) zu fördern;
• die Delegierten zur Vertrauensleutekonferenz des Bezirkes zu wählen
und die bezirkliche Vertrauensleutekonferenz mit vorzubereiten;
• die Delegierten zur Vertrauensleutekonferenz des Vorstands zu
wählen;
• den Ortsvorstand bei den Wahlen zur Delegiertenversammlung zu
unterstützen;
• den Ortsvorstand bei den Sozialwahlen zu unterstützen;
• den Vertrauenskörpern der Betriebe und Dienstleistungsbereiche
über den Verlauf und das Ergebnis dieser Zusammenkünfte und
Wahlen zu berichten;
• mit den Ausschüssen des Ortsvorstands zusammenzuarbeiten;
• insbesondere den Ortsvorstand bei der Förderung junger Beschäftigter
zu unterstützen und dabei den Kontakt zum Ortsjugendausschuss zu
pflegen;
• dort, wo es sinnvoll und möglich ist, Vertrauensleutestrukturen
im Wohnbereich aufzubauen;
• die Zusammenkunft von Vertrauensleuten aus gleichen Branchen zu
organisieren;
• Klein- und Mittelbetriebe sowie Betriebe und Dienstleistungsbereiche
ohne Vertrauensleute beim Aufbau entsprechender Strukturen der gewerkschaftlichen
Betriebspolitik zu unterstützen.
Der Vertrauensleuteausschuss hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung
der Verwaltungsstelle zu stellen. Im Rahmen seiner Aufgaben kann er Maßnahmen,
Aktionen oder örtliche Konferenzen beim Ortsvorstand beantragen.
3.2. Vertrauensleutekonferenzen der Verwaltungsstelle
Innerhalb von sechs Monaten nach den Vertrauensleutewahlen führt
der Ortsvorstand eine erste Vertrauensleutekonferenz durch.
Die Vertrauensleutekonferenzen dienen der Meinungsbildung und der Unterstützung
des Ortsvorstands bei den politischen Zielsetzungen der IG Metall.
Auch Mitglieder aus Betriebs- und Dienstleistungsbereichen ohne Vertrauenskörper
und Vertrauensleute aus Wohnbereichen können an der Vertrauensleutekonferenz
teilnehmen. Die dortigen IG Metall-Mitglieder wählen ihre Delegierten.
Den Delegiertenschlüssel legt der Ortsvorstand fest.
Aus aktuellem Anlass, insbesondere im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen
und den Tarifbewegungen, können auf Beschluss des Ortsvorstands weitere
Vertrauensleutekonferenzen durchgeführt werden.
Darüber hinaus kann der Ortsvorstand Vertrauensleutekonferenzen für
bestimmte Betriebe oder Branchen durchführen.
4. Vertrauensleutearbeit im Bezirk
4.1 Vertrauensleuteausschuss des Bezirks
Zur Beratung der Bezirksleitung und zur Koordinierung der gewerkschaftlichen
Betriebspolitik wird bei der Bezirksleitung ein Vertrauensleuteausschuss
gebildet.
Die örtlichen Vertrauensleuteausschüsse entsenden jeweils den/die
Delegierten/e bzw. den/die Stellvertreter/in in den bezirklichen Vertrauensleuteausschuss.
Die Bevollmächtigten bzw. Beauftragten der Ortsvorstände unterstützen
den bezirklichen Vertrauensleuteausschuss in seiner Tätigkeit und
werden zu den Sitzungen eingeladen.
Der bezirkliche Vertrauensleuteausschuss wählt sich ein Leitungsgremium
(Kleine Kommission bzw. Vorsitz und Stellvertretung), das gemeinsam mit
dem/der zuständigen Sekretär/in der Bezirksleitung die Sitzungen
vorbereitet. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Mitglied des Leitungsgremiums.
Der bezirkliche Vertrauensleuteausschuss diskutiert die politische Jahresplanung
der Bezirksleitung und unterstützt sie bei der Umsetzung der betriebspolitischen
Arbeitsschwerpunkte.
Er legt im Einvernehmen mit der Bezirksleitung seine Arbeitsstruktur (Sitzungstermine,
Projektgruppen, Veranstaltungen, Konferenzen usw.) fest. Der Funktionsbereich
Betriebs- und Mitbestimmungspolitik beim Vorstand der IG Metall ist über
die Arbeit des bezirklichen Vertrauensleuteausschusses zu informieren
und wird zu seinen Sitzungen eingeladen.
Die Aufgaben des bezirklichen Vertrauensleuteausschuss ergeben sich aus
der Aufgabenstellung der örtlichen Vertrauensleuteausschüsse
und des zentralen Vertrauensleuteausschusses beim Vorstand.
Der bezirkliche Vertrauensleuteausschuss hat das Recht, Anträge an
die Bezirkskonferenz zu stellen. Er kann im Rahmen seiner Aufgaben Maßnahmen,
Aktionen oder Konferenzen bei der Bezirksleitung beantragen.
4.2 Vertrauensleutekonferenz des Bezirks
Im Kalenderjahr, das dem Gewerkschaftstag vorausgeht, führen die
Bezirksleitungen Vertrauensleutekonferenzen durch.
Den Delegiertenschlüssel beschließt der Vorstand in Abstimmung
mit den Bezirksleitungen.
Die Bezirksleitungen können weitere VL-Konferenzen in Abstimmung
mit dem bezirklichen Vertrauensleuteausschuss durchführen.
5. Vertrauensleutearbeit beim Vorstand
5.1 Zentraler Vertrauensleuteausschuss
Zur Beratung des Vorstands und zur Koordinierung der gewerkschaftlichen
Betriebspolitik besteht beim Vorstand ein Vertrauensleuteausschuss (zentraler
VL-Ausschuss). Dem zentralen VL-Ausschuss gehören an:
• je zwei Mitglieder der bezirklichen Vertrauensleuteausschüsse,
• der/die für Betriebspolitik zuständige Sekretär/in
in den Bezirksleitungen, der/die Funktionsbereichsleiter/in und die Sachbearbeiter/-innen
des Funktionsbereiches Betriebsund Mitbestimmungspolitik insbesondere
mit dem Schwerpunkt Vertrauensleutearbeit.
Der zentrale VL-Ausschuss kann weitere Vertreter/innen ausgewählter
Funktionsbereiche, insbesondere aus der Bildungsarbeit, zur Mitwirkung
aufnehmen.
Den Vorsitz führt das zuständige Vorstandsmitglied oder eine/r
durch dieses Beauftragte/r.
Der zentrale VL-Ausschuss diskutiert die politische Planung der IG Metall,
insbesondere im
Hinblick auf die Betriebspolitik. Er entwickelt eigene Arbeitsschwerpunkte
bzw. eine politische
Jahresplanung. Der zentrale VL-Ausschuss legt in Abstimmung mit dem zuständigen
Vorstandsmitglied seine Arbeitsstruktur (z. B. Sitzungstermine, Projektgruppen,
Arbeitstagungen, Konferenzen usw.) fest.
Der zentrale VL-Ausschuss hat das Recht, Anträge an den Vorstand
und den Gewerkschaftstag zu stellen.
5.2 Vertrauensleutekonferenz des Vorstands
Im Kalenderjahr, das dem Jahr des Gewerkschaftstages folgt, führt
der Vorstand der IG Metall eine Vertrauensleutekonferenz durch.
Den Delegiertenschlüssel beschließt der Vorstand in Abstimmung
mit den Bezirksleitungen.
6. Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt am 1. 1. 2004 in Kraft.
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